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GRIZZLYDEERART

was ist jetzt mit den tattoo farben los?

Die mir zurzeit vermutlich die am häufigsten gestelle Frage,... 
mein wissensstand:
am 4.1. gilt in der eu eine neue Farbverordnung (Reach) diese bestimmt, die menge des verdünnungs und konservierungsmittel sowie eine etiketten vorschrift.

aktutell gibt es schon ein paar farbhersteller die diese reach verordnung erfüllen aber halt nur mit der farbe schwarz!

lt. den namenhaften herstellern kommt laufe des ersten quartals auch eine reach konforme farbpalette - nur da ja ganz europa betroffen ist, werden die vermutlich anfänglich eher schwer zu bekommen sein.

aus diesem grund hab ich mich dafür entschlossen bis auf weiteres nur mit schwarz zu arbeiten (i am ink), da ich eben nichts versprechen oder garantieren kann!

mir ist klar das vermutlich sehr viele tätowierer das gesetz nicht ernst nehmen werde, aber ich möchte alles richtig und legal machen!

WKO information:
Sehr geehrte Unternehmerin,
sehr geehrter Unternehmer!
 
Die Landesinnung Fußpflege, Kosmetik, Massage übermittelt Ihnen die bevorstehenden Änderungen zum Thema Tätowierefarben und Pigmentierfarben zu Ihrer Information.
In der Europäischen Union treten ab Jänner 2022 neue Richtwerte für Tattoo-Farben in Kraft. Die Verordnung finden Sie hier.
Auch wenn die EU-Verordnung nicht konkret Farben verbietet, können gängige Tattoo-Farben durch die neuen erlaubten Richtwerte und Obergrenzen für Inhaltsstoffe ab Anfang 2022 vorerst nicht verwendet werden. Hersteller haben derzeit große Probleme, geeignete Alternativen zu produzieren. Insgesamt sind etwa 4000 chemische Substanzen betroffen, deren Verwendung ab 4. Jänner 2022 eingeschränkt wird. Davon gibt es vorallem für die Pigmente „Blau 15:3” und „Grün7” derzeit keine „adäquate” Alternative. Deswegen erhielten diese Farben einen längeren Übergangszeitraum bis 4. Jänner 2023.
Mit der Beschränkung wird auch vorgeschrieben, dass bei Gemischen, die für Tätowierungen und Permanent Make-up bestimmt sind, diese Verwendung auf dem Etikett anzugeben ist. Das Etikett muss auch eine Liste der Inhaltsstoffe und einschlägige Sicherheitshinweise enthalten.
Die verfügbaren Farbpalletten der TätowiererInnen und PigmentiererInnen werden ab 4.1.2022 sehr stark eingeschränkt sein.
Die Farbhändler haben ihre Angebote in den Onlineshops bereits mit dem Hinweis versehen, dass zum Kauf stehende Produkte ab 4.1.2022 nicht mehr REACH konform sein werden und daher auch nicht mehr verwendet werden dürfen. Dies kann bis zu 100% der Produktpallette betreffen.
Jene Farben, die von den Herstellern als REACH konform gekennzeichnet sind, sind sehr stark nachgefragt, was zu Lieferverzögerungen führen kann.
Beobachtet wird auch, dass es vermehrt Angebote von bisher nicht am Markt aktiven Farbherstellern gibt. Bei stichprobenartigen Bestellungen waren diese Farben nicht REACH konform.
Daher folgende Empfehlungen für den Kauf von Farben für die Zeit ab dem 4.1.2022:
  • Einkauf der Farben innerhalb der EU. Bei Einkäufen zb in der Schweiz oder in Norwegen gilt der einkaufende Unternehmer als Importeur/Inverkehrbringer und hat die Vorgaben hinsichtlich der Kennzeichnungsvorschriften zu erfüllen.
  • Kontrolle der Etiketten hinsichtlich der neuen Vorgaben bzgl. Kennzeichnungsvorschriften
  • Anforderung der Sicherheitsdatenblätter im Rahmen der Bestellung

Erich Mähnert hat gemeinsam mit DI Michael Dirks eine Petition beim Europäischen Parlament eingebracht, die mit mittlerweile mehr als 174.000 Unterstützungsunterschriften die erfolgreichste Petition ist, die es je gab. Dadurch erhofft man sich, dass auch der EU-Kommission die große Relevanz der Thematik, auch außerhalb der Tattoo-Branche, verdeutlicht wird. Die Petition ist für Unterstützer noch offen, zur Teilnahme wird herzlich eingeladen.
Eine Verlängerung der Übergangsfristen konnte bis dato nicht erreicht werden.
Erst jetzt beginnen sich auch in andern EU Mitgliedsstaaten Stimmen zu erheben. Mit Dänemark wurde ein sehr aktiver Mitkämpfer gefunden, auch auf Ebene der zuständigen Ministerien. Die österreichischen Vertreter im zuständigen Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie konnten zwar von der Notwendigkeit, gegen die Neuerungen in der REACH Verordnung zu stimmen, überzeugt werden, aber obwohl sie in der Diskussion auf EU-Ebene die Position der Branche vertreten haben, wurde in der Abstimmung dann leider trotzdem nicht dagegen gestimmt.
Durch eine OTS Meldung der Bundesinnung im September 2021 gab es 147 Medienanfragen sowie 98 europaweite Berichte. Auch in diesen Tagen sind wieder vermehrt Medienanfragen zu verzeichnen.
Im Moment bereitet sich das Team von MEP Dipl. Ing. Alexander Bernhuber gemeinsam mit Dipl. Ing. (FH) Michael Dirks und Erich Mähnert auf eine neuerliche Information des EU-Parlaments sowie der Fraktionskoordinatoren vor.
Ebenso wird ein gemeinsamer Termin von Branchenexperten mit Mitgliedern der Europäischen Kommission  über SME United für die erste Jännerhälfte organisiert, um eine Hilfestellung für die Branchenmitglieder zu erreichen
auch auf nationaler Ebene wurde das Thema wieder angestoßen und wird von LSO Abg. zum NR Smodics-Neumann im ÖVP Club im Nationalrat besprochen werden.
Sollten Sie über persönliche Kontakte verfügen, die zu diesem Thema hilfreich sein könnten, danke für die Übermittlung der Kontaktdaten.
Ziel ist nun dringend, eine Verlängerung der Übergangsfristen zu erreichen. Eine Entscheidung dazu wird aber erst nach dem 4.1.2022 getroffen werden, womit die Bestimmungen sowie beschlossen, am 4.1.2022 in Kraft treten werden.

freundliche grüße
​wko steiermark


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