COVID-19 / CORONA MAßnahmen
seit dem 8.11. gilt für körpernahe dienstleister eine 2-g regel - was heißt das jetzt für dich?
+ ich kann dich nur noch tätowieren wenn du vollständig geimpft oder genesen bist (als genesen gilt nur ein behördlicher bescheid - kein antikörpertest)
+ wir bitten um einen negativen antigentest (max. 24h alt) oder pcr-test (max. 72h alt)
+ bitte trage eine ffp2 - Maske (selbst mitzubringen)
+ komme alleine (ohne begleitperson) und pünklich zu deinem tattoo termin
+ wasch und desinfiziere deine hände bei uns im studio
+ getränkge und verpflegung ist selbst mitzubringen
+ kein händeschütteln, umarmen oder abbusseln
+ bitte um einen gewisser respekt abstand
wir möchten einfach ein sicheres umfeld für dich und uns schaffen.
FOLGENDES GILD NICHT NUR BEI UNS IM STUDIO:
WASCHT EURE HÄNDE
sollte normal nicht erwähnt werden, da es zur guten Erziehung gehört |
HALTET ABSTAND
min. 2m oder mehr |
TRÄGT EINE FFP2 MASKE
überall wo du denkst es wäre gut, bzw. du nicht den mindest abstand einhalten kannst (auch wenn es nicht Vorgeschrieben ist - einfach mit köpfchen) |